Stiftungszweck
Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung
der Jugendhilfe, zur Förderung der Berufsbildung und zur
Unterstützung hilfsbedürftiger Personen durch andere
steuerbegünstigte Körperschaften, insbesondere durch die
Unterstützung der Jugendwohnheime Nikolaus-Groß-Haus und
Bernhard Letterhaus für bedürftige Jugendliche und junge
Erwachsene.
Die Stiftung kann die genannten Zwecke unmittelbar selbst
verwirklichen. Dies geschieht insbesondere durch:
- die Förderung einer selbstständigen und sittlichen
Lebensführung und Lebensplannung,
- individuelle Förderung, Beratung und Begleitung in den
Bereichen Schule/Beruf, Lebenspraxis und Freizeitpädagogik,
- die Förderung der Grundsätze der Jugend-, Berufs- und
Sozialarbeit in der Arbeit mit jungen Menschen.
Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster
Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Stiftung
dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.